Fragen und Antworten

Bei den schon genehmigten Anlagen handelt es sich um zwei Anlagen vom Typ Nordex N163-5.7. Für die geplante Erweiterung sind bis zu vier Anlagen vom Typ Nordex N163-6.8 vorgesehen. Der Rotordurchmesser beträgt bei beiden Anlagen 163 m, die Nabenhöhe befindet sich auf 164 m.
Der Abstand der geplanten Anlagen zu den Bebauungsgebieten in Lich wird mindestens 1.000 m betragen.
Der Netzanschluss erfolgt durch die Verlegung von Erdkabel, welche in einer Tiefe von mindestens 0,8 m verlegt werden. Nach aktueller Planung wird ein Umspannwerk auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, östlich der Autobahnausfahrt „A5 - Fernwald“.
Weitere Informationen werden im Laufe der Projektentwicklung bekannt gegeben.
Nein, nach der Bekanntgabe der Genehmigung sind keine Klagen eingegangen.
Für die Planungen der zwei genehmigten Anlagen, sowie der bereits geplanten Anlagen für die Erweiterung Helgenwald wurden bereits große Investitionen getätigt. Die Projektentwicklung läuft hier seit 2015. Es wurden viele und langjährige Kartierungen durchgeführt. Aus wirtschaftlichen Gründen wird daher keine Bürgerbeteiligung angeboten. Eine Bürgerbeteiligung an der nun zusätzlich im Vorranggebiet auf dem Höhlerberg geplanten Anlagen ist vorgesehen. Dazu liegt den Gemeinden bereits ein Konzeptpapier vor.
Die Gewerbesteuer muss zu 90 % an die Kommune abgeführt werden, auf deren Gemarkung die Anlage steht. Dies gilt jedoch erst, wenn der Kredit getilgt und die Bilanz positiv ist. Damit ist nach ca. 15 Jahren zu rechnen. Bei einer Laufzeit der Anlagen von ca. 20-25 Jahren profitiert die Stadt also 5-10 Jahre von der Gewerbesteuer.
In der Regel werden Pachtverträge mit einer Laufzeit von 25 bis 30 Jahre abgeschlossen. Wenn die Anlage wirtschaftlich und technisch sicher läuft, kann sie auch länger betrieben werden.
Zwei Nordex N163 mit einer Leistung von 5,7 MW und einer Nabenhöhe von 164 m befinden sich im Windpark Dahle in Bad Münder in Niedersachsen. Ebenfalls wurde eine Anlage des gleichen Typs in der Gemeinde Langenberg in Nordrhein-Westfalen errichtet. Es ist jedoch zu beachten, dass die Wahrnehmung des Volumens derselben Turbine je nach Faktoren wie Topographie des Geländes, Windgeschwindigkeit und anderen aktuellen atmosphärischen Bedingungen variieren kann.
Eine Exkursion ist nicht vorgesehen. Einzelheiten zu diesen und anderen Windkraftanlagen finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Einheit/Einheiten/OeffentlicheEinheitenuebersicht.
Die Sicherheit bei Vereisung wird durch den Einsatz moderner Technologien wie dem Eiserkennungssystem gewährleistet und durch die Einhaltung sicherer Abstände zu Verkehrswegen und Gebäuden sichergestellt. Bei Eisansatz wird durch Sensoren eine Unwucht an den Rotorblättern erkannt und die Windenergieanlage schaltet automatisch ab. Ein Zuschalten ist erst wieder möglich, wenn das Eiserkennungssystem eine Eisfreiheit anzeigt. Auch werden die Rotoren bei erkanntem Eisansatz parallel zu den Waldwegen ausgerichtet, um eine Gefährdung durch Eisfall nochmals zu reduzieren.
Zum Thema Sicherheit von Windenergieanlagen hat das Bürgerforum Energiewende Hessen einen Faktencheck durchgeführt. Die Ergebnisse finden sich im Faktenpapier „Sicherheit von Windenergieanlagen“ (2018).
Für Windparks mit weniger als 20 Anlagen besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Alle relevanten Umweltthemen werden aber auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung in gleichem Ausmaß untersucht. Der einzige Unterschied besteht darin, dass ohne Umweltverträglichkeitsprüfung keine Öffentlichkeitsbeteiligung, also die Bekanntgabe und Offenlage der Pläne vor der Genehmigung, vorgeschrieben ist. Für die bereits genehmigten Anlagen wurden dennoch Hinweise aus der Bevölkerung aufgenommen und berücksichtigt.