Das Projekt


Windenergie zwischen Lich, Fernwald und Pohlheim
In Lich planen die Windenergie-Projektentwickler Qair Deutschland GmbH und Koehler Renewable Energy GmbH einen Windpark mit zwei Anlagen vom Typ Nordex N 163 im VRG 4117 auf dem Höhlerberg zwischen Lich, Fernwald und Pohlheim. Ein Windrad wird auf Flächen der Stadt Lich stehen, das andere auf Flächen der Gemeinde Fernwald.
Genehmigung für
Windparkbau erteilt
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Anlagen wurde vom Regierungspräsidium Gießen im März 2023 erteilt. Die Zuwegung und der Netzanschluss des geplanten Windparks werden hauptsächlich über die Gemarkung der Stadt Lich geschehen. Weitere Windenergieanlagen im VRG 4117 sind in der Vorplanung (Windpark Helgenwald). Allerdings bestehen noch offene Fragen bezüglich der Zahl und Standorte der Anlagen.

Kennzahlen zum Projekt
Windkraftanlagen
N163
Genehmigter Anlagentyp
Gesamtleistung
Rotordurchmesser
Nabenhöhe
Anlagenhöhe
Stromertrag für
Tausende Haushalte
Die beiden geplanten WEA-Standorte befinden sich gemäß des Teilregionalplans Energie Mittelhessen im Vorranggebiet für Windenergie Nr. 4117 im Landkreis Gießen. Errichtet werden sollen die Windenergieanlagen im Stadtgebiet Lich und der Gemeinde Fernwald. Beide Anlagen werden einen Stromertrag von circa 28.000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr liefern. Dies entspricht dem jährlichen Strombedarf von rund 7.000 Haushalten.
Bau des Windparks Höhlerberg beginnt
nach langjähriger Planung
2018 - 2023
Bereits 2018 wurde der erste Genehmigungsantrag für das Projekt Höhlerberg beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht. Nach fast 5 Jahren Planung und Projektierung starten im Herbst 2024 die Vorbereitungen für den Bau der zwei Windenergieanlagen des Windparks Höhlerberg, in Mittelhessen. Die Rodung wird nicht, wie ursprünglich geplant, im Herbst 2023 starten, da sich der geplante Netzanschluss durch den Bau eines eigenen Umspannwerkes verzögert.
März 2023
Mit der im März erlangten Genehmigung für die beiden Windenergieanlagen vom Typ N163 wird eine Teilnahme an den Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien in einem nächsten Schritt angestrebt. Die Ausschreibung zur Sicherung der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Bis Ende des Jahres werden darüber hinaus Verhandlungen mit dem Anlagenhersteller und Gespräche zur Finanzierung stattfinden.
Herbst 2025
Die ersten Bauvorbereitungen sollen im Herbst 2025 getroffen werden. Im ersten Schritt werden in einem Waldgebiet auf dem Höhlerberg die Standorte für die Windenergieanlagen gerodet. Hierbei handelt es sich zum einen um dauerhafte Rodungsflächen, welche über die Betriebsdauer der Anlagen erhalten bleiben und temporäre Rodungsflächen, welche nach Errichtung der Anlage wieder aufgeforstet werden. Dieser nicht vermeidbare Eingriff in die Natur wird durch projektspezifische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert, die in der Baugenehmigung festgelegt wurden.
Erweiterung des Windenergieparks Höhlerberg in Planung
Für die beiden genehmigten Windenergieanlagen wird bisher nur etwa ein Drittel der Vorranggebietsfläche beplant. Um das ausgewiesenen Wind-Gebiet bestmöglich und effizient im Sinne der Energiewende zu nutzen, prüft die „Windenergiepark Höhlerberg GmbH“ aktuell die Antragstellung weiterer Windenergieanlagen im Vorranggebiet für Windenergie Nr. 4117. Diese sollen möglichst sinnvoll in der restlichen zur Verfügung stehenden Vorrangfläche geplant werden. Dafür werden im nächsten Schritt die benötigten Gutachten für potenzielle Standorte erstellt.